Fahranfängerinnen und Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren haben ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Ursächlich für dieses erhöhte Risiko ist unter anderem die gefährliche Kombination aus mangelnder Fahrerfahrung und der in der Jugendlichkeit begründeten erhöhten Risikobereitschaft. Hier finden Führerschein-Neulinge Tipps und Informationen zur Fahrerlaubnisprüfung, zur Probezeit und wie sie schon vor dem 18. Geburtstag mit dem Auto mobil sein könnten.
Die Führerscheinprüfung ist heute anspruchsvoller als früher
Bevor Fahranfängerinnen und Fahranfänger sich allein hinter das Steuer setzen dürfen, müssen sie die professionelle Fahrausbildung durchlaufen und die theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestehen. Die Anforderungen an Fahrschülerinnen und Fahrschüler im modernen, komplexen Verkehr werden immer höher.
Wissen statt auswendig lernen: die theoretische Führerscheinprüfung
Bis vor etwas mehr als zehn Jahren legten Fahrschülerinnen und Fahrschüler die theoretische Prüfung schriftlich per Fragebogen ab. Der Nachteil daran: Man konnte die Fragen auswendig lernen und richtig beantworten, ohne sie richtig zu verstehen. Deshalb wurde 2010 die computerbasierte theoretische Führerscheinprüfung am PC eingeführt. Damit wurde es möglich, individuelle Prüfungen einzuführen, da jeder Prüfungsbogen per Zufallsgenerator zusammengestellt wird und die möglichen Auswahlantworten variieren. Zudem wurden videobasierte Fragen zur Gefahrenerkennung eingeführt. Die Prüflinge müssen die dargestellte Situation verstehen, um sie zu lösen. Das wirkt sich auf die Durchfallquote aus: 2023 wurden rund 41,9 Prozent der theoretischen Führerscheinprüfungen nicht bestanden.
Bei der Theorieprüfung betrügen? Fachleute warnen davor.
OPFEP – die neue praktische Fahrprüfung
Seit dem 1. Januar 2021 legen Fahrschülerinnen und Fahrschüler bundesweit die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) ab. Das neue Prüfungsverfahren ist transparenter und objektiver. Ein Katalog beschreibt alle Anforderungen zu sicherheitsrelevanten Fahraufgaben und deren Bewertungskriterien. Ein elektronisches Prüfprotokoll erleichtert die Bewertung der Prüflinge. Unabhängig vom Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung erhalten die Fahrschülerinnen und Fahrschüler anschließend ein ausführliches Feedback. Dadurch erhalten sie Hinweise, worauf sie künftig achten sollten oder in welchen Bereichen sie mehr Übung benötigen. Das Ziel der OPFEP: den Verkehr langfristig sicherer machen.
Probezeit und Führerschein: Das gilt es zu beachten
Nach der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung gilt für Fahranfängerinnen und Fahranfänger eine zweijährige Probezeit. Sie soll mit besonderen Regelungen und Hilfestellungen nach Auffälligkeiten die hohen Unfallzahlen junger Verkehrsteilnehmender reduzieren und die Führerscheinneulinge für verantwortungsbewusstes Verhalten am Steuer sensibilisieren.
Nach der Führerscheinprüfung beginnt die Probezeit. Was Fahranfängerinnen und Fahranfänger beachten müssen, um ihren „Lappen“ zu behalten, finden Sie hier.
Diese Verstöße bedeuten eine verlängerte Probezeit
Verstoßen Fahranfängerinnen und Fahranfänger innerhalb der Probezeit gegen bestimmte Verkehrsregeln, droht ihnen die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Grundlage dafür ist die Fahrerlaubnisverordnung. Bei einem schweren sogenannten A-Verstoß wie Fahren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder Überholen trotz Überholverbots verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Bei weniger schweren, sogenannten B-Verstößen – etwa eine abgelaufene Plakette für die Hauptuntersuchung oder abgefahrene Reifen – ist dies erst bei der zweiten Auffälligkeit der Fall. Wer ein drittes Mal mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit auffällt, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.
Während der Probezeit gilt: Alkoholverbot vor und während der Fahrt!
Für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit und für junge Fahrende unter 21 gilt am Steuer ein Alkoholverbot vor und während der Fahrt. Wer Alkohol trinkt und danach Auto fährt, begeht einen A-Verstoß und muss neben der verlängerten Probezeit mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot sowie mit der Anordnung eines besonderen Aufbauseminars für Fahranfänger bei einem Verkehrspsychologen rechnen.
Alkoholisiert am Steuer? Diese Strafen drohen
Da selbst geringe Alkoholmengen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, gilt für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrende unter 21 Jahren striktes Alkoholverbot am Steuer. Das bedeutet, dass vor und während der Fahrt keine alkoholischen Getränke zu sich genommen werden dürfen. Verstöße dagegen werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Zudem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen besonderen Aufbauseminar angeordnet. Außerdem erhöht sich die Probezeit auf vier Jahre.
Für alle Autofahrende gilt: Wer mit einem Blutalkoholspiegel von mindestens 0,3 Promille auffällig fährt und deshalb von der Polizei angehalten wird oder wenn es zu einem Unfall kommt, muss mit drei Punkten im Fahreignungsregister, Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten rechnen.
Ab 0,5 Promille müssen Autofahrinnen und Autofahrer auf jeden Fall mit Sanktionen rechnen. Es drohen beim ersten Verstoß über 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird die Fahrerin oder der Fahrer ein zweites Mal erwischt, kommen wieder zwei Punkte hinzu, das dann verhängte Bußgeld steigt auf über 1.000 Euro und das erneute Fahrverbot gilt für drei Monate. Beim dritten Vergehen kassiert die oder der Fahrende wieder zwei Punkte, zahlt über 1.500 Euro Bußgeld und muss die Fahrerlaubnis für drei Monate abgeben.
Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen ist mit diesem Blutalkoholspiegel zehnmal höher als nüchtern. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind von Fall zu Fall individuell zu bewerten, können aber den Entzug der Fahrerlaubnis sowie variable Geldstrafen nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bedeuten. Bei Wiederholungstätern fallen alle genannten Strafen deutlich höher aus, und es kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Ab 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Fahreignung muss bei einer Neuerteilung nach Entzug nachgewiesen werden.
Lernen mit 16 und selbst Autofahren mit 17 dank BF17: welche Möglichkeiten gibt es?
Junge Menschen haben schon mit 17 Jahren die Möglichkeit, im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) die Fahrerlaubnisprüfung früher abzulegen und bereits ab 17 Jahren wichtige Fahrerfahrungen in Begleitung eines oder einer Erwachsenen vor Erreichen des 18. Lebensjahres zu sammeln.
Ist das Autofahren mit 16 möglich?
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse AM, und ab 16 Jahren die der Klasse A1 erwerben. Ausnahme: Mit der Fahrerlaubnis Klasse AM dürfen Jugendliche neben leichten zwei- und dreirädrigen Krafträdern bis 50 cm3 auch leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge führen. Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 dürfen nicht nur Leichtkrafträder bis 125 cm3 fahren, sondern auch dreirädrige Kraftfahrzeuge. Für beide Fahrerlaubnisklassen gibt es Pkw-ähnliche Fahrzeuge. Deren maximale erlaubte Motorleistung ist jedoch begrenzt und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 Kilometer pro Stunde betragen. Die Sicherheitsausstattung solcher Fahrzeuge entspricht zudem oft nicht dem Niveau regulärer Pkw.
Zwei YouTube-Stars der Grischistudios erzählen im Video von ihren ersten Fahrversuchen beim Begleiteten Fahren ab 17. Den Artikel dazu finden Sie hier.
Begleitetes Fahren: ab welchem Alter?
Das Begleitete Fahren ab 17 ist – wie der Name verspricht – bereits ab dem 17. Geburtstag möglich. Denn schon mit 16-einhalb Jahren dürfen Jugendliche die Erteilung der Fahrerlaubnis beantragen und mit der Fahrausbildung beginnen . Dort absolvieren sie dieselbe reguläre, professionelle Fahrausbildung und –Prüfungen wie ältere Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Ab ihrem 17. Geburtstag erhalten die BF17-Teilnehmenden nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ihre Prüfungsbescheinigung. In Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass erlaubt sie das gemeinsame Autofahren mit einer der in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen. So profitieren Fahranfängerinnen und Fahranfänger von der Erfahrung ihrer Begleitpersonen und fahren sicherer, wenn sie ab 18 allein im Auto unterwegs sind.
Gernot Hassknecht ist auf viele Menschen ziemlich wütend, auch auf sein jüngeres Ich. Warum? Das erfahrt ihr in der neunten Folge von „Gernot Hassknecht: Der Experte für Verkehrssicherheit“. Hier geht’s zu weiteren Folgen!
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