Im Jahr 2023 kam es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland zu 291.890 Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Dabei starben 842 Menschen, weil Fahrende mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs waren. Damit geht rund jeder dritte Verkehrstote auf diese Ursache zurück. Insgesamt kamen 2.839 Menschen im Jahr 2023 im Straßenverkehr ums Leben.
Auch wer sich an das Tempolimit hält, kann zu schnell sein
Vielen Verkehrsteilnehmenden ist es nicht bewusst: Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit bedeutet nicht nur, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. In vielen Fällen kann man ebenfalls zu schnell sein, obwohl man das Tempolimit einhält oder unterschreitet. Denn: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur bei idealen Bedingungen. Dazu heißt es in § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): „Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.“
Geschwindigkeit immer anpassen – vor allem wegen der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden
Besondere Rücksicht verlangt der Gesetzgeber außerdem gegenüber ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern: „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen ist.“ Im Verkehrsalltag kann also auch Schritttempo erforderlich sein – etwa, wenn Fahrende ein Kind am Fahrbahnrand spielen sehen.
29,7 Prozent der Verkehrstoten gehen auf unangepasste Geschwindigkeit zurück
Dass viele Fahrende zu schnell unterwegs sind, belegen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes. So registrierte die Polizei 2023 in 39.136 Fällen unangepasste Geschwindigkeit als Ursache eines Unfalls mit Personenschaden. Lediglich 2.064 Mal überschritten Fahrende dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Deutlich häufiger waren Fahrerinnen und Fahrer mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs, ohne dabei das vorgegebene Tempolimit zu überschreiten (37.072 Fälle). 2023 kamen insgesamt 842 Menschen bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben – jede Dritte aller im Straßenverkehr tödlich verunglückten Personen.
Mehr Unfälle innerorts, aber mehr Unfalltote außerorts
Insgesamt kamen 1.937 Verkehrsteilnehmende außerorts (auf Landstraßen und Autobahnen) ums Leben. Das sind mehr als zwei Drittel aller Verkehrstoten (68,2 Prozent). Ein Grund dafür sind die deutlich höheren Geschwindigkeiten, mit denen Fahrende außerorts unterwegs sind. Während innerorts der „Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt“ mit 29,9 Prozent die häufigste Unfallart war, war es außerorts das „Abkommen von der Fahrbahn“ mit 29,1 Prozent bei Unfällen mit Personenschaden. In der Regel werden solche Unfälle durch eine nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht. 22.889 Mal war bei Außerorts-Unfällen mit Personenschaden das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit eine Unfallursache – und damit die meistgenannte.
Unfälle mit unangepasster Geschwindigkeit vor allem in Frühjahr und Sommer
Die Statistik zeigt auch, dass sich besonders viele tödliche Unfälle nicht etwa in der kalten Jahreszeit mit schwierigen Sicht- und Straßenbedingungen ereignen, sondern in Monaten mit guten Wetterverhältnissen. Motorisierte Verkehrsteilnehmende sind dann häufig schneller unterwegs. So gab es 2023 die meisten Unfalltoten in den Monaten September (310), Juni (301) und August (267), während im Wintermonat Februar beispielsweise 164 Unfalltote registriert wurden.
Unangepasste Geschwindigkeit ist Hauptfehler bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern
Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter zwischen 18 und 24 Jahren verursachten 2023 viele Unfälle mit Personenschaden. 10.071 Mal war Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit dabei die Ursache – der häufigste Fehler in dieser Altersgruppe. Mit zunehmendem Alter verursachen Verkehrsteilnehmende immer weniger Geschwindigkeitsunfälle. So nahm die Polizei lediglich 3.825 Mal unangepasste Geschwindigkeit als Fehler bei Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ab 65 Jahren auf, wenn sie in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren.
Wie das Tempo den Anhalteweg verlängert
Fahrzeuggeschwindigkeit | Reaktionsweg | Bremsweg | Gesamt (Anhalteweg) |
---|---|---|---|
30 km/h | 8,3 m | 5,3 m | 13,6 m |
50 km/h | 13,9 m | 14,8 m | 28,7 m |
100 km/h | 27,8 m | 59,3 m | 87,1 m |
130 km/h | 36,1 m | 100,3 m | 136,4 m |
150 km/h | 41,7 m | 133,6 m | 175,3 m |
So vermeiden Sie Unfälle aufgrund unangepasster Geschwindigkeit
- Verlassen Sie sich im Straßenverkehr nicht nur auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Passen Sie Ihr Tempo stets an äußere Verhältnisse wie Nebel, Regen oder Schnee, Eis bzw. unübersichtliche Strecken- und Kurvenverläufe oder eine schlechte Straßenbeschaffenheit an.
- Bei Sichtweiten unter 50 Meter dürfen Sie auch außerorts nicht schneller als 50 km/h fahren.
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere und rechnen Sie insbesondere bei Kindern und älteren oder hilfsbedürftigen Menschen damit, dass diese im Straßenverkehr unsicher sind.
- Unfälle durch schlechte Sicht gibt es nicht nur im Winter. Die tief stehende Sonne oder plötzlich auftretender Nebel in der Nähe von Gewässern können Ihnen auch in anderen Jahreszeiten unvermittelt die Sicht nehmen. In allen Fällen gilt dann: „Runter vom Gas!“
So werden Unfalldaten erhoben
Die Polizei trägt die Ursachen eines Verkehrsunfalls in ein sogenanntes Erhebungspapier ein. Dabei greift sie auf ein seit 1975 geltendes Ursachenverzeichnis zurück. Wichtig: Die Beamtinnen und Beamten können pro Unfall zwei allgemeine Ursachen angeben, beispielsweise Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse oder Hindernisse. Ebenso können sie der oder dem Hauptverursachenden und einer weiteren beteiligten Person jeweils bis zu drei personenbezogene Fehler zuschreiben. Dieses sogenannte personenbezogene Fehlverhalten umfasst beispielsweise das Missachten der Vorfahrt, Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit und falsche Straßenbenutzung. Pro Unfall sind demnach bis zu acht Unfallursachen möglich. Das erklärt, warum die Statistik 2023 mehr personengebundene Verfehlungen von Beteiligten (354.205) als Unfälle mit Personenschaden (291.890) aufweist. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erhält und erfasst alle Daten aus den Bundesländern und erstellt die bundesweite Verkehrs- und Unfallstatistik.
Begriffsdefinitionen
- Unfälle mit Personenschaden sind Alleinunfälle oder Zusammenstöße, bei denen Personen verletzt oder getötet werden.
- Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden sind Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat vorliegt und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss. Das gilt z. B. auch für Fälle, bei denen die Fahrenden unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.
- Verunglückte sind Personen (auch Mitfahrende), die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Verunglückte werden auch als Verkehrsopfer oder Unfallopfer bezeichnet.
- Getötete sind Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Unfalls sterben.
- Schwerverletzte sind Personen, die unmittelbar für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen werden.
- Leichtverletzte sind Personen mit allen anderen Arten von körperlichen Schäden, die durch einen Unfall verursacht werden.
- Beteiligte werden alle Fahrzeugführenden oder zu Fuß Gehenden genannt, die selbst (oder deren Fahrzeug) Schaden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte Mitfahrende zählen demnach nicht zu den Unfallbeteiligten.
- Vorfahrtunfälle sind Unfälle, bei denen Fahrzeugführende anderen an sich kreuzenden Fahrbahnen oder Einmündungen die Vorfahrt nehmen.
- Vorrangunfälle sind Unfälle, bei denen Fahrzeugführende den Vorrang von anderen Verkehrsteilnehmenden missachten, beispielsweise eine Pkw-Fahrerin oder ein Pkw-Fahrer den Vorrang eines Schienenfahrzeugs an einem Bahnübergang.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf den Internetseiten des Bundesministerium für Digitales und Verkehr, des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) e.V. und der Deutschen Verkehrswacht.