Täglich kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. 2023 hat die Polizei laut Angaben des Statistischen Bundesamts 2.519.525 Verkehrsunfälle aufgenommen, davon 291.890 Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 366.557 Personen verletzt, 52.902 von ihnen schwer. 2.839 Menschen kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben; das heißt, durchschnittlich starben mehr als sieben Menschen pro Tag. Wie in den vergangenen Jahren ist menschliches Fehlverhalten die häufigste Ursache (92 Prozent) für Unfälle mit Personenschaden. Rund 7 Prozent solcher Unfälle sind auf allgemeine Unfallursachen (Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse, Hindernisse, z.B. Wildunfälle) und lediglich knapp ein Prozent der Unfälle mit Personenschaden sind auf technische Mängel bzw. Wartungsmängel der Fahrzeuge zurückzuführen.
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren sind die häufigste Ursache für Unfälle mit Personenschaden
Im Jahr 2023 hat die Polizei bei Unfällen mit Personenschaden insgesamt 342.367 Verfehlungen von Fahrzeugführenden festgestellt – knapp 1,2 Fehler pro Unfall. Die häufigsten Fehler traten beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren auf. Demnach gingen 15,3 Prozent aller Verfehlungen von Fahrern bei Unfällen mit Personenschaden darauf zurück. Danach folgen das Missachten der Vorfahrt beziehungsweise des Vorrangs (13,4 Prozent), ungenügender Abstand (12,9 Prozent), Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit (11,4 Prozent) sowie eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit (7,4 Prozent), etwa durch Alkoholeinfluss.
Die meisten Menschen sterben im Straßenverkehr allerdings aufgrund von unangepasster Geschwindigkeit (s. Infobox „Die häufigsten Fehler von Fahrenden bei Unfällen mit Getöteten“).
Die häufigsten Fehler von Fahrenden bei Unfällen mit Personenschaden
Fehlverhalten | Häufigkeit |
---|---|
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren | 52.307 |
Missachten der Vorfahrt/des Vorrangs | 45.758 |
Abstandsfehler | 44.154 |
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit | 39.136 |
Eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit (u. a. durch Alkoholeinfluss) | 25.161 |
Andere Ursachen | 135.851 |
Insgesamt | 342.367 |
Die häufigsten Fehler von Fahrenden bei Unfällen mit Personen- und/oder schwerem Sachschaden
Fehlverhalten | Häufigkeit |
---|---|
Missachten der Vorfahrt/des Vorrangs | 63.316 |
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren | 60.956 |
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit | 55.989 |
Abstandsfehler | 47.698 |
Eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit (u. a. durch Alkoholeinfluss) | 37.622 |
Andere Ursachen | 158.871 |
Insgesamt | 424.452 |
Die häufigsten Fehler von Fahrenden bei Unfällen mit Getöteten
Fehlverhalten | Häufigkeit |
---|---|
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit | 815 |
Falsche Straßenbenutzung | 401 |
Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit (u. a. durch Alkohol oder Medikamente) | 375 |
Missachten der Vorfahrt/des Vorrangs | 286 |
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren | 260 |
Andere Ursachen | 1.285 |
Insgesamt | 3.422 |
Auf Landstraßen haben Unfälle die fatalsten Folgen
Die meisten Unfälle mit Personenschaden hat die Polizei 2023 in Ortschaften registriert (69,64 Prozent). Jedoch wurde lediglich etwa ein Drittel der Getöteten (31,7 Prozent) hier verzeichnet. Die mit Abstand meisten Verkehrsteilnehmenden kamen auf Außerortsstraßen (ohne Autobahnen) ums Leben – 57,6 Prozent der Verkehrstoten. Dabei ereignete sich auf Außerortsstraßen etwa jeder vierte Unfall mit Personenschaden (23,8 Prozent). Auf Autobahnen registrierte die Polizei 6,5 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden – und 10,6 Prozent aller Getöteten.
Außerorts kommen die meisten Verkehrsteilnehmenden ums Leben
Anzahl der Verkehrstoten | Anzahl der Unfälle mit Personenschaden | |
---|---|---|
Außerortsstraßen (ohne Autobahnen) | 1.635 | 69.544 |
Innerorts | 902 | 203.260 |
Autobahnen | 302 | 19.086 |
Insgesamt | 2.839 | 291.890 |
Die häufigsten Fehler von Fahrenden bei Unfällen mit Personenschaden innerorts
Fehlverhalten | Häufigkeit |
---|---|
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren | 45.259 |
Missachten der Vorfahrt/des Vorrangs | 34.779 |
Ungenügender Abstand | 25.423 |
Andere Ursachen | 130.661 |
Insgesamt | 236.122 |
Die häufigsten Fehler von Fahrenden bei Unfällen mit Personenschaden außerorts (ohne Autobahnen)
Fehlverhalten | Häufigkeit |
---|---|
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit | 16.715 |
Abstandsfehler | 11.003 |
Missachten der Vorfahrt/des Vorrangs | 10.587 |
Andere Ursachen | 43.464 |
Insgesamt | 81.769 |
Die häufigsten Fehler von Fahrenden bei Unfällen mit Personenschaden auf Autobahnen
Fehlverhalten | Häufigkeit |
---|---|
Abstandsfehler | 7.728 |
Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit | 6.174 |
Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit (u. a. durch Alkohol oder Medikamente) | 1.961 |
Andere Ursachen | 8.613 |
Insgesamt | 24.476 |
So werden Unfalldaten erhoben
Die Polizei trägt die Ursachen eines Verkehrsunfalls in ein sogenanntes Erhebungspapier ein. Dabei greift sie auf ein seit 1975 geltendes Ursachenverzeichnis zurück. Wichtig: Die Beamtinnen und Beamten können pro Unfall zwei allgemeine Ursachen angeben, beispielsweise Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse oder Hindernisse. Ebenso können sie der oder dem Hauptverursachenden und einer weiteren beteiligten Person jeweils bis zu drei personenbezogene Fehler zuschreiben. Dieses sogenannte personenbezogene Fehlverhalten umfasst beispielsweise das Missachten der Vorfahrt, Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit und falsche Straßenbenutzung. Pro Unfall sind demnach bis zu acht Unfallursachen möglich. Das erklärt, warum die Statistik 2023 mehr personengebundene Verfehlungen von Beteiligten (354.205) als Unfälle mit Personenschaden (291.890) aufweist. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erhält und erfasst alle Daten aus den Bundesländern und erstellt die bundesweite Verkehrs- und Unfallstatistik.
Begriffsdefinitionen
- Unfälle mit Personenschaden sind Alleinunfälle oder Zusammenstöße, bei denen Personen verletzt oder getötet werden.
- Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden sind Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat vorliegt und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss. Das gilt z. B. auch für Fälle, bei denen die Fahrenden unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.
- Verunglückte sind Personen (auch Mitfahrende), die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Verunglückte werden auch als Verkehrsopfer oder Unfallopfer bezeichnet.
- Getötete sind Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Unfalls sterben.
- Schwerverletzte sind Personen, die unmittelbar für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen werden.
- Leichtverletzte sind Personen mit allen anderen Arten von körperlichen Schäden, die durch einen Unfall verursacht werden.
- Beteiligte werden alle Fahrzeugführenden oder zu Fuß Gehenden genannt, die selbst (oder deren Fahrzeug) Schaden erlitten oder hervorgerufen haben. Verunglückte Mitfahrende zählen demnach nicht zu den Unfallbeteiligten.
- Vorfahrtunfälle sind Unfälle, bei denen Fahrzeugführende anderen an sich kreuzenden Fahrbahnen oder Einmündungen die Vorfahrt nehmen.
- Vorrangunfälle sind Unfälle, bei denen Fahrzeugführende den Vorrang von anderen Verkehrsteilnehmenden missachten, beispielsweise eine Pkw-Fahrerin oder ein Pkw-Fahrer den Vorrang eines Schienenfahrzeugs an einem Bahnübergang.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) e.V. und der Deutschen Verkehrswacht.