Das Interesse an E-Bikes wächst. Laut Zweirad-Industrieverband (ZIV) wurden 2019 etwa 1,36 Millionen Modelle in Deutschland verkauft – 39 Prozent mehr als 2018. Viele Menschen entdecken ihre Leidenschaft für Elektroräder. Nicht ohne Grund: Längere Strecken lassen sich so mühelos bewältigen und Anstiege deutlich leichter erklimmen. Elektrorad ist jedoch nicht gleich Elektrorad. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes.
Pedelecs gelten als Fahrräder
Das konventionelle Pedelec unterstützt Radler per Elektromotor bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h – jedoch nur, solange die Fahrer in die Pedale treten. Rechtlich sind Pedelecs Fahrrädern ohne Elektroantrieb gleichgestellt. Das heißt: Nutzer benötigen keinen Führerschein, keine Betriebserlaubnis und kein Versicherungskennzeichen. Wie andere Radler nutzen Pedelec-Fahrer Radwege und Straßen entsprechend der Vorschriften für Radfahrer. Auch wenn für sie keine Helmpflicht besteht, sollten Pedelec-Fahrer (wie alle Fahrradfahrer) einen Kopfschutz tragen, da der Fahrradhelm das Risiko von Kopfverletzungen deutlich reduziert.
S-Pedelecs sind bis zu 45 km/h schnell
Sie nehmen schnell Fahrt auf: S-Pedelecs. Nutzer erreichen Geschwindigkeiten von 45 Kilometern pro Stunde. Wie beim Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer, solange man in die Pedale tritt. Der größte Unterschied ist neben der sehr viel höheren Geschwindigkeit folgender: S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder. Das bedeutet, Fahrer benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Erforderlich ist auch ein Führerschein der Klasse AM. Und: Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. S-Pedelec-Fahrer müssen außerdem einen geeigneten Helm tragen. Aufgrund der höheren Geschwindigkeit reicht ein herkömmlicher Fahrradhelm nicht aus. Darüber hinaus müssen sie grundsätzlich die Fahrbahn benutzen.
Das E-Bike rollt ohne Muskelkraft
Anders als Pedelecs beschleunigen E-Bikes unabhängig vom Treten – auf bis zu 25 Kilometer pro Stunde. Auch sie gelten als Kleinkrafträder. Fahrer benötigen zwar keinen Führerschein der Klasse AM – jedoch eine Prüfbescheinigung für Mofas. Erforderlich ist wie bei S-Pedelecs eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Pflicht ist auch das Tragen eines geeigneten Helms. Unterwegs müssen E-Bike-Fahrer stets die Fahrbahn benutzen. Es sei denn, ein Schild mit dem Hinweis „E-Bikes frei“ gestattet das Befahren eines Radwegs. Außerorts dürfen E-Bike-Fahrer Radwege grundsätzlich nutzen.
Übung macht den Meister
Elektroräder sind in der Regel 10 bis 15 Kilogramm schwerer als konventionelle Fahrräder. Ebenfalls ist das Fahrverhalten – je nach Modell – gewöhnungsbedürftig. Ungeübte machen daher am besten eine Übungsfahrt, idealerweise dort, wo keine oder sehr wenige Autos unterwegs sind. Dabei das Brems- und Kurvenverhalten zu testen, ist sinnvoll. Aufgrund der Leistung des Hilfsmotors sollten Einsteiger außerdem das Anfahren in der Ebene und am Berg üben. Auch sollten sich Elektroradler bewusst sein, dass Modelle mit „eingebautem Rückenwind“ schneller beschleunigen. Durch die höheren Geschwindigkeiten erhöht sich auch der Bremsweg . Fahrer sollten daher besonders vorausschauend fahren und großzügige Abstände zu anderen Verkehrsteilnehmern halten.
Akkus vor Hitze schützen
Elektroräder verfügen über technisch anspruchsvolle Komponenten – allen voran den Akku. Er lässt sich meist abnehmen und abschließen. Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) ermöglichen vollgeladene Akkus eine Reichweite von 30 bis 60 Kilometern. Um die Langlebigkeit der Akkus zu erhöhen, sollten sie hohen Temperaturen so selten wie möglich ausgesetzt werden. Ansonsten droht der schnelle Verschleiß. Im Winter sollten Akkus bei Zimmertemperatur lagern. Dadurch kommen sie schneller auf Betriebstemperatur.
Bilder: pd-f.de / gregor bresser