Ob als Stadtflitzer für Sightseeing oder umweltschonende Alternative für den Arbeitsweg: E-Scooter sind seit Mitte Juni in Deutschland gesetzlich für den Straßenverkehr zugelassen – und vermutlich bald auch nicht mehr daraus wegzudenken. Gerade kurze Distanzen lassen sich auf den elektrischen Tretrollern gut zurücklegen. „Runter vom Gas“ beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem neuen Fortbewegungsmittel.
Vorbemerkung
Seit dem 15. Juni 2019 gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, mit der neue Kraftfahrzeuge zugelassen wurden. Unter diese Kategorie fallen elektrische Tret-Roller, aber auch Segways und andere Fahrzeuge mit kleinem E-Motor. „Runter vom Gas“ befasst sich im Folgenden mit den elektronischen Tret-Rollern, auch E-Scooter genannt. Diese Fahrzeuge sind am stärksten im urbanen Verkehr vertreten.
1. E-Roller oder E-Scooter?
E-Scooter oder E-Roller – was ist die korrekte Bezeichnung? Oder sind diese Worte synonym zu verwenden?
Unter einem E-Scooter versteht man ein kleineres elektrisch angetriebenes Fahrzeug mit Lenk- oder Haltestange, meist ohne Sitz (zum Beispiel ein Elektro-Tret-Roller). Charakteristisch für die meisten E-Scooter ist das Trittbrett zum Darauf-Stehen. Optisch ähneln sie den bekannten Kinder-Rollern, der Unterschied: Sie haben einen Motor.
Ein Elektro-Roller oder E-Roller beschreibt einen leistungsstärkeren Elektro-Motor-Roller. Er ist vergleichbar mit einem klassischen Motor-Roller und verfügt über einen Sitz. Diese Fahrzeuge sind schon länger auf deutschen Straßen zugelassen.
2. Welche Anforderungen muss ein E-Scooter erfüllen, um verkehrstauglich zu sein?
- Lenk- oder Haltestange
- maximale Höchstgeschwindigkeit zwischen 6–20 km/h
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- zwei unabhängige voneinander arbeitende Bremsen
- eine Klingel
- Beleuchtung vorne und hinten
3. Wer darf fahren?
Wer E-Scooter fahren will, benötigt keine Prüfbescheinigung oder einen Führerschein. Nutzer müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein.
Die Tret-Roller sind ausschließlich für die Beförderung einer Person vorgesehen. Die Mitnahme weiterer Personen sowie die Nutzung eines Anhängers sind nicht erlaubt.
4. Brauche ich ein Kennzeichen?
Da es sich bei Elektrokleinstfahrzeugen um Kraftfahrzeuge handelt, sind diese versicherungspflichtig. Jährlich wird eine neue Versicherungsplakette benötigt. Die Plakette ist in Form eines Aufklebers auf dem Elektrokleinstfahrzeug anzubringen.
5. Wo darf ich fahren?
E-Scooter dürfen nicht auf dem Bürgersteig genutzt werden. Sind Radwege oder -streifen vorhanden, müssen E-Scooter hier fahren. Sollte kein Radweg vorhanden sein, ist die Nutzung auf der Fahrbahn erlaubt.
6. Wie schnell darf ich fahren?
E-Scooter haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
Auf Radwegen und Schutzstreifen dürfen sie Fahrräder nicht behindern. Bei der Fahrt auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang – ebenso in verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraße“), dort müssen sich selbstverständlich auch die Roller-Fahrer an die Schrittgeschwindigkeit halten und jederzeit bremsbereit sein.
Auch von den Rollerfahrern ist eine besondere Rücksichtnahme gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern gefordert, insbesondere im Hinblick auf Kinder, ältere und behinderte Menschen.
7. Wie zeige ich Richtungsänderungen an?
Nicht alle Elektrokleinstfahrzeuge haben einen Blinker. Das Abbiegen muss daher durch ein klares Handzeichen signalisiert werden – wie beim Fahrradfahren.
Beim Abstellen des Fahrzeugs kann man sich erneut an Fahrrädern orientieren, hier gelten die gleichen Regelungen: Parken auf Gehwegen ist generell erlaubt, solange dadurch keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege versperrt werden.
8. Wie schütze ich mich?
„Runter vom Gas“ empfiehlt unbedingt das Tragen eines Fahrradhelms zum Schutz im Falle eines Sturzes oder Unfalls. Mit festem Schuhwerk stehen Fahrer sicher auf dem Scooter. Bei einer Fahrt mit Flip-Flops kann man gerade beim Beschleunigen oder in Kurven schnell den sicheren Stand verlieren. Die Lenkstange muss stets frei von Taschen oder anderen Gegenständen bleiben, damit sie ihre Funktion erfüllt.
9. Alkohol am Steuer?
Wie für andere Kraftfahrzeuge gilt auch bei E-Scootern: Wer trinkt fährt nicht.
Wer mit 0,3 Promille auffällig fährt oder an einem Unfall beteiligt ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Rechtlich gelten für Fahrer von E-Scootern die gleichen Regelungen wie für Autofahrer.
Ab einer Fahrt mit einem Promillewert von 0,5 begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille – der absoluten Fahruntüchtigkeit – sogar eine Straftat. Es folgen hohe Geldstrafen und möglicherweise lebenslanger Führerscheinentzug.
10. Was sollten andere Verkehrsteilnehmer beachten?
Lkw- und Pkw-Fahrer müssen auf einer Straße mit Schutzstreifen besonders aufmerksam und mit erhöhter Reaktionsbereitschaft unterwegs sein.
Das gilt vor allem auch beim Rechts-Abbiegen. Hier können die E-Scooter – wie auch Fahrräder und Passanten – im sogenanten toten Winkel sonst leicht übersehen werden.
Motorisierte Verkehrsteilnehmer sollten beim Überholen von Elektrokleinstfahrzeugen oder Fahrradfahrern einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.
11. Los gehts's?!
Vor einer ersten Fahrt sollte man sich mit dem E-Scooter vertraut machen. Gerade die Beschleunigung und das Kurvenverhalten sind nicht zu unterschätzen. Der sichere Umgang mit den kleinen Rädern, die Handzeichen beim Richtungs- und Spurwechsel und starkes Bremsen erfordern eine Eingewöhnungszeit bzw. Übung.
Für Fahrer von E-Scootern ist gerade in der Anfangszeit erhöhte gegenseitige Rücksicht wichtig. Andere Verkehrsteilnehmer sind noch nicht an die neuen Roller gewohnt und können sie wegen ihrer geringen Größe im Vergleich zu anderen Fahrzeugen leicht übersehen oder sie mit Fußgängern verwechseln und daher ein ganz anderes Verhalten erwarten.
Mit diesen Konsequenzen müssen E-Scooter-Fahrer bei Verstößen rechnen
Verstoß | Bußgeld/Strafe |
---|---|
Die vorgeschriebene Klingel fehlt oder funktioniert nicht | 15 € |
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht | 20 € |
Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist | ab 15 € |
Nebeneinanderfahren | ab 15 € |
Fahren ohne Versicherungsschutz | 40 € |
Zu zweit auf einem E-Scooter fahren | 10 € |
Freihändig fahren | 10 € |
Richtungsänderung nicht anzeigen | ab 10€ |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl der E-Scooter über keine allgemeine Betriebserlaubnis verfügt | 70 € |
Bei Rot über die Ampel fahren | ab 60 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister |
E-Scooter fahren ab 0,3 Promille (sofern andere dabei gefährdet werden, ein Unfall verursacht wird oder Fahrer Auffälligkeiten zeigen) | 3 Punkte im Fahreignungsregister sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe. Entziehung der Fahrerlaubnis droht. |
E-Scooter fahren ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration | ab 500 € sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister und 1 Monat Fahrverbot. |
E-Scooter fahren ab 1,1 Promille | 3 Punkte im Fahreignungsregister sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe. Entziehung der Fahrerlaubnis droht. |
Fahrer in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren verstoßen gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter | Probezeitverlängerung um 2 Jahre, verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie ab 250 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister. |
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