Entzündlich, ätzend, giftig oder gar explosiv: So mancher Stoff hat es in sich. Deshalb ist beim privaten Transport von Gefahrgut besondere Vorsicht geboten. Damit Autofahrer weder sich selbst noch andere oder die Umwelt gefährden, müssen sie Vorschriften zu Höchstmengen und Ladungssicherung beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist Gefahrgut?
Im Kontext des Straßenverkehrs bezeichnet man damit Stoffe und Gegenstände, von denen während des Transports Gefahren ausgehen für Mensch, Umwelt und die öffentliche Sicherheit. Dass dazu etwa Gasflaschen, Sprühdosen, Kraftstoffe oder Feuerwerkskörper zählen, dürfte den meisten klar sein. Doch auch auf den ersten Blick unscheinbare Alltagsgegenstände gehören mitunter dazu. Klebstoffe, Farben sowie Lösungsmittel gelten ebenso wie Putz- und Pflanzenschutzmittel als gefährliche Güter. Wer nach dem nächsten Einkauf im Bau- oder Supermarkt die Hinweise auf den Verpackungen etwas genauer anschaut, könnte überrascht sein.
Was macht Gefahrgut gefährlich?
Bei unsachgemäßer Handhabung oder Unfällen gehen von gefährlichen Gütern besondere Risiken aus. Beispielsweise besteht beim Schwarzpulver in Feuerwerkskörpern und Munition Explosionsgefahr. Dasselbe gilt für bestimmte Dämpfe und Gase. Leicht entzündliche Stoffe können Brände sowohl auslösen als auch beschleunigen. Dazu zählen etwa Lösungsmittel, Benzin, Spiritus oder Düngemittel. Ätzende und giftige Stoffe hingegen können bei Kontakt schwere Verletzungen verursachen. Säurehaltige Flüssigkeiten oder Laugen, bestimmte Reinigungsmittel sowie beschädigte Batterien oder Akkus bedeuten nicht nur eine Gefahr für den Menschen. Auch der Umwelt (Tiere, Pflanzen, Gewässer) drohen nachhaltige Schäden, wenn bei Verkehrsunfällen mit Gefahrgut giftige Flüssigkeiten auslaufen.
Woran Sie Gefahrgut erkennen
Die Verpackungen hinweispflichtiger Stoffe und bestimmte Gegenstände sind mit entsprechenden Warnschildern gekennzeichnet. Meist in Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats. Daran lässt sich ablesen, welche Gefahren vom jeweiligen Produkt ausgehen. Weiterführende Informationen zur Kennzeichnung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Wie transportiert man Gefahrgut sicher?
Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss die Ladung grundsätzlich so gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsungen oder Ausweichmanövern nicht verrutscht, hin und her rollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugt. Andernfalls können Gegenstände im Fahrzeug zu gefährlichen Geschossen werden. Kartons und Kisten in passender Größe, Spanngurte sowie rutschfeste Unterlagen helfen, das zu verhindern. Bei gefährlichen Gütern sollte man sich noch vor dem Einladen vergewissern, dass sie sicher verpackt sind. Lose Deckel, fehlende Schutzkappen oder zu große Kartons sind tabu. An Gasflaschen etwa dürfen keine Leitungen angeschlossen sein. Austretende Dämpfe oder Gase können lebensgefährlich sein. Während des Transports solcher Stoffe ist regelmäßiges Lüften wichtig. Wer Feuerwerkskörper oder Munition transportiert, sollte unterwegs aufs Rauchen verzichten und offene Flammen meiden. Beachten Sie die jeweiligen Hinweisschilder auf den Verpackungen und treffen Sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen.
Dürfen Privatpersonen Gefahrgut transportieren?
Grundsätzlich ja. Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) enthält unter anderem die Vorschriften für den Transport von Gefahrgut. Sie gilt nicht für Privatpersonen, sofern diese Güter für den eigenen Gebrauch, Freizeit oder Sport bestimmt und so verpackt, verstaut und gesichert sind, dass der Inhalt nicht entweichen kann. Beispielsweise gilt für entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin eine Höchstmenge von 240 Litern pro Pkw, verteilt auf Behälter mit jeweils maximal 60 Litern. Wer jedoch mehr als 20 Liter wassergefährdender Ladung transportiert, darf nicht auf Straßen fahren, die mit dem Verkehrszeichen 269 beschildert sind. Der darauf abgebildete Lkw symbolisiert Kraftfahrzeuge aller Art. Eine Kennzeichnungspflicht am Fahrzeug gilt nicht für Privatpersonen, sofern die erlaubten Höchstmengen nicht überschritten werden.
Generell gilt: Gefährliche Güter gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie solche Stoffe immer auf dem nächstgelegenen Recyclinghof.
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