Vom leichten Ungebremsten für kleinere Transporte bis hin zum Schwergewicht mit Auflaufbremse für große Lasten – Anhänger bieten eine praktische Transportlösung. Also einfach ankuppeln und losziehen? Ganz so simpel ist es nicht. Für das Fahren im Gespann gilt es einiges zu beachten. Ein Leitfaden für Theorie und Praxis.
Das sind die geläufigsten Anhänger-Typen
Neulingen scheint es oft, als gäbe es eine unüberschaubare Anzahl verschiedener Modelle. Doch ob Baumarkt-Hänger, Motorradanhänger, Pferdetransporter oder Caravan: Bei der überwältigenden Mehrheit der Pkw-Anhänger in Deutschland handelt es sich um Starrdeichselanhänger. Dabei ist die Deichsel - das Verbindungsstück zwischen Anhänger und Zugfahrzeug - fest verbaut. Dementsprechend dreht der Hänger sich in Kurven um seine eigene Achse. Anhänger mit zwei dicht beieinander verbauten Achsen gelten ebenfalls als einachsig. Vorausgesetzt, der Abstand dazwischen beträgt weniger als einen Meter. Man bezeichnet sie auch als Tandemanhänger. Pferdeanhänger etwa werden meist auf diese Weise gebaut.
Zwischen 2010 und 2020 stieg die Zahl der Anhänger auf deutschen Straßen um knapp 30 %.
Gelenkdeichselanhänger hingegen haben eine lenkbare Vorderachse. Man sieht sie meist hinter landwirtschaftlichen Maschinen oder Lkw. Entsprechende Modelle für Pkw sind eher ungebräuchlich, da sie meist für sehr schwere und große Lasten konzipiert sind.
Ein weiteres wichtiges Merkmal eines Anhängers ist dessen zulässige Gesamtmasse. Es bezeichnet die Summe aus dem Leergewicht des Hängers und der maximalen Zuladung. Bis zu einem Gewicht von 750 Kilogramm benötigt er keine eigene Bremse. Die Anhängelast darf höchstens die Hälfte des um 75 Kilo erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs und nicht mehr als 750 Kilogramm betragen. Ist der Anhänger schwerer, ist eine Bremse Vorschrift, ebenso wie zwei Unterlegkeile. Für Pkw-Fahrer zulässige Modelle bis 3,5 Tonnen verfügen meist über eine Auflaufbremse. Besonders bei häufigen und auf längeren Fahrten empfiehlt sich ein gebremstes Modell. Habe ich aus der StVZO übernommen. §42 StVZO, passt so & um maximales Leergewicht ergänzt.
Ein gutes Gespann muss zueinander passen
Zudem gilt: Zugfahrzeug und Anhänger müssen aufeinander abgestimmt sein. Deshalb gilt es, einige Werte zu beachten. Wie schwer ein Anhänger im Einzelfall sein darf, richtet sich nach der maximalen Anhängelast des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns. Beide stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Wichtig: Die Höchstwerte unbedingt individuell prüfen. Von Fahrzeug zu Fahrzeug – oft auch von Modell zu Modell – schwanken sie mitunter stark. Bei Überschreiten dieser Werte steigt das Unfallrisiko. Überladung führt mitunter zu Schäden am Gespann, schlimmstenfalls zum Kontrollverlust. Gefährden Sie nicht sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Die Anhängelast darf laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) das zulässige Gesamtgewicht des Pkw nicht übersteigen. Ausnahme: Bei Geländefahrzeugen nach EU-Richtlinie beträgt dieser Wert das 1,5fache des erlaubten Höchstgewichts.
Neben der Anhängelast gilt es auch, die Stützlast zu beachten. Gemeint ist das Gewicht, welches senkrecht von der Deichsel auf die Anhängerkupplung wirkt. Angegeben ist die maximale Stützlast in der Regel auf der Anhängerdeichsel und am Heck des Fahrzeuges oder in den Fahrzeugpapieren. Es gilt der niedrigere Wert. Gemäß StVZO muss sie mindestens vier Prozent des Gesamtgewichts des Anhängers, jedoch nicht mehr als 25 Kilogramm betragen. Bei falscher Verteilung ist der Bremsweg länger und das Gespann neigt eher zum Schlingern. Um eine ideale Fahrdynamik zu erzielen, ist es außerdem ratsam, die maximale Stützlast immer ausnutzen.
Gewichtige Faustregeln für Gespanne
- Zuglast, Gesamtmasse, Stützlast und Co. – mit diesen Orientierungshilfen verliert man nicht den Anschluss:
- Wenn der Anhänger weniger wiegt, als die Anhängelast des Pkw zulässt, ist man auf der sicheren Seite.
- Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte unter der Anhängerkupplung gewogen werden, ob die erlaubte Stützlast eingehalten wird.
Welcher Führerschein für welchen Anhänger?
Klasse 3 – Wer seinen Führerschein vor dem ersten Januar 1999 gemacht hat, erhielt den alten „Lappen“ beziehungsweise rosa Führerschein. Wer noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 ist, darf Gespanne mit einer Gesamtmasse von maximal 7,5 Tonnen und dreiachsige (als einachsig geltende) Anhänger bewegen.
Klasse B – Der reguläre Pkw-Führerschein berechtigt zum Ziehen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm. Diese darf überschritten werden, sofern die Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht schwerer wiegt als 3,5 Tonnen.
Wer öfter einen Hänger benötigt oder einen Kauf in Erwägung zieht, sollte auch über eine zusätzliche Fahrausbildung oder -schulung nachdenken. Neben der Berechtigung, auch schwerere Anhänger zu bewegen, erhält man so auch wichtige Fahrpraxis. Folgende Möglichkeiten gibt es:
Erweiterung B96 – Sie ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Voraussetzung dafür ist eine mindestens sieben Stunden umfassende Schulung durch einen qualifizierten Fahrlehrer. Pkw-Fahrer lernen, wie sie sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst mit einem Gespann unterwegs sind. Anschließend darf man Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm bewegen. Das erlaubte Höchstgewicht der Fahrzeugkombination liegt bei 4,25 Tonnen.
Klasse BE – Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisstunden in der Fahrschule sowie eine praktische Fahrprüfung. Man kann ihn bereits gemeinsam mit dem Führerschein Klasse B machen. Wer ihn besitzt, darf Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen an sein Zugfahrzeug ankuppeln. Wiegt der Anhänger noch mehr ist ein Lkw-Führerschein, mindestens der Klasse C1E, erforderlich.
Vor Abfahrt: Den technischen Zustand des Anhängers prüfen
- Sind Deichsel, Stützrad und Kupplung (an Pkw und Anhänger) frei von Mängeln?
- Weisen die Reifen noch ausreichend Luftdruck und Profiltiefe vor? Starrdeichselanhänger haben bauartbedingt einen erhöhten Abrieb.
- Funktionieren Übertragungseinrichtungen, gegebenenfalls die Bremsanlage einwandfrei?
- Nach längeren Standzeiten sollte man besonders sorgfältig kontrollieren.
Das Gespann sicher verkuppeln
- Das Kuppeln sollte grundsätzlich nur bei abgeschaltetem Motor und angezogener Handbremse geschehen.
- Einfacher geht es, wenn Pkw und Anhänger auf ebener Fläche dicht beieinanderstehen.
- Darauf achten, dass die Kupplung richtig einrastet und dass Elektrik sowie Abreißseil richtig mit dem Zugfahrzeug verbunden sind. Letztere ist eine Notbremsvorrichtung und bei gebremsten Anhängern ohnehin Pflicht.
- Funktionieren alle Leuchten? Schleifen Leitungen nicht über den Boden? Ist das Stützrad gesichert?
- Überschreiten Stützlast, Zuglast und Gesamtmasse nicht die zulässigen Höchstwerte?
- Macht das Gespann in der Seitenansicht einen „Knick“, ist die Stützlast nicht richtig verteilt – gegebenenfalls nachjustieren!
- Die Ladung im Anhänger gleichmäßig verteilen, mit dem Schwerpunkt über der Achse. Eine falsche Gewichtsverteilung wirkt sich negativ auf das Fahrverhalten des Gespanns aus. Schwere Gegenstände gehören nach unten. Dort senken sie den Schwerpunkt des Anhängers zugunsten der Stabilität.
- Nicht oder nur unzureichend gesicherte Gegenstände können bei plötzlichen Manövern zu gefährlichen Geschossen werden. Deshalb muss die Ladung so befestigt sein, dass sie bei einer Notbremsung oder plötzlichem Ausweichen nicht verrutscht, um- oder herabfällt.
Besonderheiten von Pferdeanhängern
Mit zwei Pferden plus Ausstattung, Futter und Wasser ist schnell ein hohes Gesamtgewicht erreicht. Deshalb ist ein passendes Zugfahrzeug unerlässlich. Ausstattungen wie Sicherungen für Pferde, Holzböden oder Wassertanks sollten regelmäßig auf ihren Zustand geprüft werden.
Unterwegs: Das Rangieren will geübt sein
- Wichtigste Regel, wenn man beim Rückwärtsfahren einlenkt: Der Anhänger bewegt sich immer in die entgegengesetzte Richtung!
- Im Rückwärtsgang behutsam lenken. Hänger reagieren dabei sensibel auf Lenkbewegungen. Wer langsam fährt, kann rechtzeitig reagieren.
- Den Anhänger im Blick behalten: Innen- und Außenspiegel entsprechend einstellen. In unübersichtlichen Situationen lieber aussteigen und die Abstände einschätzen. Gegebenenfalls den Beifahrer um Hilfe bitten.
Auf Besonderheiten achten
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne beträgt 80, unter bestimmten Voraussetzungen maximal 100 Kilometer pro Stunde. Grundsätzlich müssen Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit der Verkehrslage und den Witterungsbedingungen anpassen. Zu schnelles Fahren reduziert die Spurtreue und das Gespann wird anfälliger für Seitenwind.
- Risiko Seitenwind: Aufgrund ihrer größeren Fläche sind Gespanne deutlich windanfälliger als einfache Pkw – besonders leere oder wenig beladene Anhänger. Bei sehr starkem Wind lieber den nächsten Rastplatz ansteuern.
- Gerät der Hänger einmal ins Schlingern: Sofort den Fuß vom Gas nehmen und behutsam bremsen, bis das Gespann sich wieder beruhigt.
- Vorausschauend fahren! Mit Anhänger vergrößert sich der Bremsweg, das Beschleunigen und Überholmanöver dauern länger. Aufgrund seiner Länge benötigt das Gespann deutlich mehr Sicherheitsabstand als ein Pkw. Besondere Vorsicht gilt etwa auf Autobahnauffahrten.
- Achtung vor engen und besonders kurvigen Straßen. Der Anhänger vergrößert den Wendekreis des Gespanns. Im Zweifel lieber einen Umweg in Kauf nehmen.
- Die Mitnahme von Personen im Anhänger ist - mit Ausnahmen bei land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken - verboten. Auch im Caravan darf sich während der Fahrt niemand aufhalten.
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