Die zehn teuersten Vergehen im Straßenverkehr

Bei diesen Verstößen muss man tief in die Tasche greifen.

03. November 2021
5 Minuten

Falsch geparkt, andere behindert oder gefährdet, eine rote Ampel nicht beachtet, zu schnell oder sogar alkoholisiert gefahren - täglich verletzen Menschen auf unseren Straßen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Folge: Sie riskieren damit häufig das Leben anderer Verkehrsteilnehmender und ihr eigenes Leben und nehmen hohe Sanktionen in Kauf. Welche Bußgelder und Strafen das geltende Recht für Autofahrende, Radfahrende und Co. vorsieht:

Platz 1: Alkohol am Steuer

Wer alkoholisiert fährt, muss mit einem hohen Bußgeld oder einer Strafe rechnen. Verstößt man beispielsweise zum dritten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze, wird ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro fällig. Zum Bußgeldkommen noch zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und drei Monate Fahrverbot hinzu. Doch es geht noch höher: Werden bei Fahrenden 1,1 Promille oder Drogenkonsum festgestellt, kann eine Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bis zu 3.000 Euro kosten. Zudem wird diese Straftat mit drei Punkten und Fahrerlaubnisentzug bestraft. Für Fahranfängerinnen und -anfänger in der Probezeit sowie junge Verkehrsteilnehmende bis 21 Jahre gilt das Alkoholverbot vor und während der Fahrt.


Auch für Radfahrende bleibt eine Fahrt unter starkem Alkoholeinfluss nicht ungestraft. Bei auffälliger Fahrweise oder bei mehr als 1,6 Promille im Blut drohen Geldstrafen oder sogar eine Anzeige. Darüber hinaus werden ein hohes Bußgeld, drei Punkte und ein Fahrverbot verhängt. Meist wird außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer also auf das Feierabendbier nicht verzichten möchte, sollte lieber zu Fuß gehen.

Schon gewusst? Zwischen 22 und 4 Uhr passieren die meisten Alkoholunfälle mit Personenschaden.

Platz 2: Zu schnelles Fahren

Einmal zu sehr aufs Gaspedal getreten, kann nicht nur das Ersparte für den nächsten Urlaub oder neue Turnschuhe, sondern auch Menschenleben kosten Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um über 70 km/h überschritten, ist ein Bußgeld von 800 Euro fällig. Für Fahrzeuge mit Anhänger oder die schwerer als 3,5 Tonnen sind, wird es sogar noch teurer – es drohen bis zu 950 Euro Bußgeld. Obendrauf kommen dann noch zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. 

Platz 3: Wartepflicht am Bahnübergang ignorieren

Fehlerhaftes Verhalten am Bahnübergang kann Leben kosten ­– und ist kostspielig. Überqueren Kraftfahrzeugführende einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke, wird es teuer. Ihr gefährliches Verhalten wird mit 700 Euro Bußgeld, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot geahndet. Doch auch zu Fuß Gehende und Radfahrende müssen bei einem Verstoß eine hohe Geldbuße - 350 Euro -zahlen. 

Platz 4: Sonntagsfahrverbot ignoriert

Normalerweise sieht die Straßenverkehrsordnung ein empfindliches Bußgeld bei Missachten des Sonntags- und Feiertagsfahrverbots für Lkws vor. Der Halter des Fahrzeuges wird mit bis zu 570 Euro Bußgeld bestraft. Derzeit ist das Verbot aufgrund der Corona-Pandemie und der Unwetterkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz jedoch teilweise außer Kraft gesetzt.

Platz 5: Überladene Kraftfahrzeuge

Ein weiteres teures und vor allem risikoreiches Vergehen ist z. B. die Überladung eines Lkws. Auch hier wird der Halter eines Lastkraftwagens bei einem Verstoß zur Kasse gebeten. Werden mehr als 25 Prozent des zulässigen Gesamtgewichtes transportiert, bedeutet das nicht nur ein hohes Sicherheitsrisiko für Fahrende und andere Verkehrsteilnehmende auf der Straße – schließlich könnte der Lkw durch die schwere Ladung ins Schlingern geraten –, das Vergehen zieht auch ein Bußgeld für den Halter in Höhe von 425 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. 

Platz 6: Mindestabstand nicht eingehalten

Zu geringer Sicherheitsabstand gehört zu den häufigsten Ursachen von Unfällen mit Personenschaden. Dichtes Auffahren ist ein sehr riskantes Fehlverhalten, das teuer werden kann. Bis zu 400 Euro werden bei Nichteinhaltung des Mindestabstands fällig. Hinzu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Platz 7: Kein Halt an der roten Ampel 

Teure Verkehrssünde: Überfahren Kfz-Fahrende eine rote Ampel, droht eine hohe Geldbuße. Rotlichtverstöße werden mit bis zu 360 Euro geahndet. Obendrauf kommen zwei Punkte im Flensburger Register und ein Monat Fahrverbot. Für Radfahrende sieht der Bußgeldkatalog eine Sanktion von bis zu 180 Euro vor. Zudem bekommen sie einen Punkt in Flensburg. Fußgängerinnen und Fußgänger kommen meist mit einem blauen Auge davon. Gehen sie bei Rot über die Straße, werden sie mit 5 Euro belangt.  

Platz 8: Ab durch die Rettungsgasse

Ein fahrlässiges Vergehen mit Folgen: Wer unerlaubterweise mit seinem Fahrzeug eine Rettungsgasse auf der Autobahn oder der Landstraße befährt, blockiert den Weg von Rettungskräften oder der Polizei und riskiert damit das Leben anderer. Bis zu 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot werden bei Verstoß für Kraftfahrzeugführende fällig. Verursachen sie beim unerlaubten Befahren der Rettungsgasse noch einen Unfall, müssen sie sogar mit 320 Euro Bußgeld rechnen.

Platz 9: Falsches Überholen

Waghalsige Überholmanöver bei unklarer Verkehrslage oder im Überholverbot sind teuer und können schnell tödlich enden. Fehlverhalten können hier ohne Personenschaden bis zu 300 Euro kosten. Obendrauf werden nach dem Bußgeldkatalog zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot veranschlagt. Bei Personenschäden entscheiden Gerichte über härtere Sanktionen.

Platz 10: Irrfahrt auf der Autobahn

Auch Verstöße auf der Autobahn werden teuer geahndet. Denn wer hier wendet, rückwärtsfährt oder gar zum Geisterfahrer wird, den kommt das teuer zu stehen. Beispielsweise kostet das Wenden mit Unfallfolge bis zu 290 Euro Bußgeld. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und es wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. 

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