Die Zahl der alkoholbedingten Unfälle ist seit den 70er Jahren insgesamt deutlich gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr gab es jedoch 2018 wieder mehr alkoholbedingte Unfälle. Bei 4,5 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden war Alkohol eine der Unfallursachen, wobei 244 Menschen starben. Das sind 7,5 Prozent aller Verkehrstoten.
Während bei allen Unfällen mit Personenschaden 11 Getötete und 220 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei Alkoholunfällen 18 Getötete und 333 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle. (Quelle: www.destatis.de)
Damit wird die Schwere der Unfälle deutlich. Der Gesetzgeber greift bei Alkoholfahrten hart durch. Und das aus gutem Grund: Bereits geringe Mengen Alkohol können schwerwiegende Folgen für Fahrer, Insassen und andere Verkehrsteilnehmer haben.
Getrübte Sinne: Was Alkohol im Straßenverkehr bewirkt
Wer trinkt, sollte sich also nicht ans Steuer setzen – alles andere ist verantwortungslos. Denn Alkohol hat eine enthemmende Wirkung, verleitet zu Leichtsinn und Selbstüberschätzung. Ein alkoholisierter Fahrer agiert deutlich risikobereiter.
Gleichzeitig beeinträchtigt Alkohol die Bewegungskoordination, den Gleichgewichtssinn und das Reaktionsvermögen. Die Konzentrationsfähigkeit schwindet mit jedem Schluck.
Dabei steigt das Unfallrisiko exponentiell mit der Menge des Alkoholanteils im Blut. Bei 0,5 Promille verdoppelt sich die Wahrscheinlichkeit, Beteiligter eines Unfalls zu sein. Bei 0,8 Promille ist sie viermal so hoch.
Neujahr ist der gefährlichste Tag
2018 starben 3.265 Menschen bei Verkehrsunfällen, bei 231 Todesopfern war Alkohol im Spiel. Der gefährlichste Tag laut Statistischem Bundesamt ist Neujahr: An diesem Tag kam es zu 234 Unfällen unter Alkoholeinfluss. Im Durchschnitt gab es 98 Alkoholunfälle pro Tag in 2017.
Die meisten alkoholbedingten Verkehrsunfälle mit Personenschaden ereigneten sich an Wochenenden zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Zwei Drittel (9.434) dieser Unfälle registrierte die Polizei innerorts, 3.911 auf Landstraßen und 908 auf Autobahnen.
Gerade wer in der Gruppe feiern möchte, sollte einen sogenannten Designated Driver aussuchen, der auf jeden Fall nüchtern bleibt und die Beteiligten im Anschluss der Party wieder sicher nach Hause bringt.
Restalkohol wird häufig unterschätzt
Viele Verkehrsteilnehmer denken auch nicht an das Risiko durch Restalkohol. Selbst, wenn nach einer fröhlichen Party am nächsten Morgen die Kopfschmerzen verflogen sind und sich der Magen wieder beruhigt hat, kann ein noch immer hoher Alkoholspiegel im Blut die Fahrtauglichkeit erheblich beeinflussen.
Restalkohol ist eine häufige Ursache für Unfälle auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz. Der Körper baut pro Stunde ungefähr 0,15 Promille ab – der genaue Wert hängt von Körpergewicht und Konstitution ab, er kann also auch deutlich darunterliegen. Wer sich beispielsweise nach der Disco, dem Stadtfest oder dem Konzert um zwei Uhr nachts mit 1,0 Promille schlafen legt, muss mindestens sieben bis acht Stunden schlafen, bis er wieder nüchtern ist.
Auch „Tricks“ wie starker Kaffee oder Cola beschleunigen den Alkoholabbau nicht. Ganz im Gegenteil – sie belasten den Organismus zusätzlich und verzögern so die Entgiftung.
7,5 Prozent aller Verkehrstoten sind auf Alkohol am Steuer zurückzuführen.
2018 verloren 49.010 Führerscheine entzogen wegen Alkohol bzw. Drogen
Dass der Gesetzgeber bei Trunkenheit hart durchgreift, zeigt auch die Zahl der Führerscheinentziehungen. 49.010 Fahrerlaubnisse haben deutsche Gerichte aufgrund von Alkohol-, aber auch anderen Drogendelikten im Straßenverkehr entzogen. Das waren 0,3 Prozent mehr als 2017. Der Anteil der alkohol- und drogenbedingten Entziehungen an allen Führerscheinentziehungen lag bei beachtlichen 84,5 Prozent.
Mehr als jede fünfte Führerscheinentziehung in Verbindung mit Alkohol oder anderen Drogen im Straßenverkehr betraf die Altersgruppen der 30- bis 39-Jährigen (22,3 %), der 50 und 59-Jährigen (21, 3 %) und die der 40- bis 49-Jährigen (18,8 %). 12,6 % der Verkehrsteilnehmer, deren Führerschein wegen Alkohol oder anderer Drogen im Straßenverkehr entzogen wurde, waren 18 bis 24 Jahre alt.
Deshalb ganz klarer Tipp: Wer sich und andere nicht gefährden will, fährt nur, wenn er keinen Alkohol getrunken hat.
So wirkt Alkohol am Steuer
Der Gesetzgeber geht aus gutem Grund rigoros gegen Alkohol am Steuer vor. Die Auswirkungen berauschender Getränke sind am Steuer besonders fatal:
- Alkohol hat eine enthemmende Wirkung. Der Fahrer agiert deutlich risikobereiter.
- Die Motorik ist zunehmend eingeschränkt.
- Die Reaktionszeit nimmt deutlich zu.
Auch das Sehvermögen ist unter Alkoholeinfluss betroffen:
- Da sich die Pupillen bei Lichteinfall (Gegenverkehr nachts) nicht schnell genug verengen, ist der Fahrer stärker geblendet, als wenn er nüchtern fährt.
- Alkoholisierte Fahrer bekommen einen sogenannten Tunnelblick und können Objekte aus dem Augenwinkel nur schwer wahrnehmen.
- Entfernungen können nicht mehr richtig eingeschätzt werden.
- Die Sehschärfe lässt nach, das Umschalten von nah auf fern (und umgekehrt) dauert deutlich länger. Das Farbempfinden der Augen lässt ebenfalls nach, wodurch aufleuchtende Bremsleuchten nicht so sehr wie im nüchternen Zustand als Warnung empfunden werden und auch rote Ampeln nicht so gut von grünen unterschieden werden können.
Alkoholisiert am Steuer? Diese Strafen drohen
Da selbst geringe Alkoholmengen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, gilt für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrende unter 21 Jahren striktes Alkoholverbot am Steuer. Das bedeutet, dass vor und während der Fahrt keine alkoholischen Getränke zu sich genommen werden dürfen. Verstöße dagegen werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Zudem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen besonderen Aufbauseminar angeordnet. Außerdem erhöht sich die Probezeit auf vier Jahre.
Für alle Autofahrende gilt: Wer mit einem Blutalkoholspiegel von mindestens 0,3 Promille auffällig fährt und deshalb von der Polizei angehalten wird oder wenn es zu einem Unfall kommt, muss mit drei Punkten im Fahreignungsregister, Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten rechnen.
Ab 0,5 Promille müssen Autofahrinnen und Autofahrer auf jeden Fall mit Sanktionen rechnen. Es drohen beim ersten Verstoß über 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird die Fahrerin oder der Fahrer ein zweites Mal erwischt, kommen wieder zwei Punkte hinzu, das dann verhängte Bußgeld steigt auf über 1.000 Euro und das erneute Fahrverbot gilt für drei Monate. Beim dritten Vergehen kassiert die oder der Fahrende wieder zwei Punkte, zahlt über 1.500 Euro Bußgeld und muss die Fahrerlaubnis für drei Monate abgeben.
Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen ist mit diesem Blutalkoholspiegel zehnmal höher als nüchtern. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind von Fall zu Fall individuell zu bewerten, können aber den Entzug der Fahrerlaubnis sowie variable Geldstrafen nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bedeuten. Bei Wiederholungstätern fallen alle genannten Strafen deutlich höher aus, und es kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Ab 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Fahreignung muss bei einer Neuerteilung nach Entzug nachgewiesen werden.
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