Ein gut gefülltes Konto befreit von so mancher Sorge. Es sei denn, es handelt sich um das Punktekonto in Flensburg. Wer gegen bestimmte Verkehrsregeln verstößt, riskiert Einträge in das dortige Fahreignungsregister (FAER). Bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Folgende Regelungen, Sanktionen und Möglichkeiten zum Punkteabbau sollten Autofahrer kennen.
Voraussetzung für einen Eintrag ins FAER ist eine rechtskräftige Ordnungswidrigkeit oder Straftat, welche die Sicherheit im Verkehr gefährden. Zusätzlich muss ein bei einer Ordnungswidrigkeit erteiltes Bußgeld mindestens 60 Euro betragen. Entsprechend ihrer Schwere werden Verstöße mit einem, zwei oder drei Punkten bewertet. Ziel des Fahreignungs-Bewertungssystem ist es, Verkehrsteilnehmer zu einem besseren Fahrverhalten zu motivieren.
Am 1. Januar 2020 zählte das FAER insgesamt 11.134.475 registrierte Personen.
Die drei Punktekategorien des Fahreignungs-Bewertungssystems
1 Punkt: Die Verkehrssicherheit beeinträchtigende, schwere Ordnungswidrigkeiten. Dazu zählen unter anderem …
- Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit an Straßenkreuzungen, Einmündungen beziehungsweise bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen.
- Gefährdung eines Kindes, eines Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen.
- Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten in Verbindung mit der Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz.
2 Punkte: besonders schwere Ordnungswidrigkeiten (in der Regel in Verbindung mit einem Fahrverbot) und Straftaten wie etwa …
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweiten unter 50 Metern (durch Nebel, Regen oder Schnee) innerhalb geschlossener Ortschaften.
- Überfahren einer Ampel, die schon länger als eine Sekunde „rot“ zeigte.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen mit Gefährdung oder Sachbeschädigung.
3 Punkte: Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen wie beispielsweise …
- Fahrlässige Körperverletzung.
- Gefährdung des Straßenverkehrs durch Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Den vollständigen Punktekatalog finden Sie auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes.
Die fünf häufigsten registrierten Verstöße im FAER (Stand 2019):
- Geschwindigkeitsverstöße: 2.940.933
- Smartphone-/Handyverstöße: 429.786
- Rotlichtverstöße: 319.542
- Alkoholverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten): 111.567
- Drogenverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten): 43.899
Maßnahmenstufen und Punkteabbau durch das Fahreignungsseminar
Das Fahreignungs-Bewertungssystem beinhaltet dreistufige Maßnahmen. Diese richten sich nach der Anzahl der Punkte. Grundsätzlich wird jeder Punkt im FAER erfasst.
Bei bis zu drei Punkten erhalten Verkehrsteilnehmer den Hinweis darauf mit dem jeweiligen Bußgeldbescheid. Vier bis fünf Punkte entsprechen der ersten Maßnahmenstufe. Daraufhin erhalten Betroffene eine Ermahnung und die Möglichkeit, einen Punkt in einem freiwilligen Fahreignungsseminar abzubauen.
In dem zweiteiligen Seminar setzen sich die Teilnehmer mit ihren Verstößen aus verkehrspädagogischer und verkehrspsychologischer Perspektive auseinander. Das Ziel: Ursachen erkennen und alternative Handlungsmöglichkeiten erlernen. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Punkt vom Konto gelöscht.
Bei sechs oder sieben Punkten gilt die zweite Maßnahmenstufe. Sie beinhaltet eine Verwarnung und den Hinweis auf den Entzug der Fahrerlaubnis bei Erreichen der nächsthöheren Stufe. Betroffene Verkehrsteilnehmer dürfen nach wie vor an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen, jedoch können sie dabei keine Punkte mehr abbauen. Ab acht Punkten und sofern zuvor die Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.
Tilgungsfristen: Wann die Punkte in Flensburg gelöscht werden
Vor der Reform des Punktesystems wurden bestehende Punkte nur gelöscht, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine neuen Verstöße hinzukamen. Mittlerweile gelten für jeden eingetragenen Verstoß eigene, feste Tilgungsfristen. Bestehende Punkte werden auch dann gelöscht, wenn weitere Einträge ins FAER erfolgen. Die Tilgungsfristen betragen …
- Zwei Jahre und sechs Monate für schwere Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
- Fünf Jahre für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis (2 Punkte)
- Zehn Jahre für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis (3 Punkte).
Den eigenen Punktestand checken
Wer wissen möchte, wie es um das eigene Punktekonto steht, wendet sich an das Kraftfahrtbundesamt. Die Behörde erteilt kostenlos Auskunft über die persönlichen Eintragungen in das FAER. Die Antragstellung erfolgt entweder online mit einem Kartenlesegerät (ein Smartphone reicht meist aus) und dem neuen Personalausweis, oder auf dem Postweg per ausgefülltem Antragsformular. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes.
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