Über 60 Prozent aller deutschen Haushalte besitzen ein oder mehrere Haustiere. Viele Tierbesitzer können sich einen Urlaub ohne ihre treuen Begleiter nicht vorstellen. Müssen Sie auch nicht. Denn mit den folgenden Tipps reisen Mensch und Tier sicher zum Urlaubsziel.
Eine Anschnallpflicht für Tiere besteht zwar nicht. Trotzdem müssen sie gesichert werden: Tiere gelten strenggenommen als „Ladung“. Und diese darf laut Straßenverkehrsordnung (§ 22 und 23) bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver „nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“. Außerdem darf die „Ladung“ den Fahrer nicht ablenken oder in seiner Sicht einschränken. Bei einem Verstoß drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Transportboxen nutzen
Ein ungesichertes Tier kann bei einem Unfall oder einer scharfen Bremsung zu einem lebensgefährlichen Geschoss für die Insassen werden und auch selbst ernsthafte Verletzungen davontragen. Tiere sollten daher in einer für sie passenden Transportbox reisen. Diese besteht bestenfalls aus einem stabilen Material wie Aluminium, lässt eine ausreichende Luftzirkulation zu und verfügt über eine bequeme und rutschfeste Liegefläche. So fasst Dr. Katrin Umlauf, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, die zentralen Anforderungen zusammen. Es gibt zwar keine genormten Transportboxen, aber Tests und DIN-Nummern bieten Orientierung: Hier erwiesen sich DIN-geprüfte Produkte als sicher (DIN 75410-2).
Boxen richtig befestigen
Sind die Boxen nicht ordentlich gesichert, können sie sich zu gefährlichen Geschossen entwickeln. Der beste Platz ist daher im Kofferraum direkt hinter der Rücksitzlehne. Kleinere Boxen oder Katzenkörbe kann man auch im Fußraum hinter den Vordersitzen unterbringen. Bei Fahrzeugen mit geschlossenem oder zu kleinem Kofferraum (zum Beispiel Stufenheck-Limousinen) lassen sich einige Transportboxen dank Isofix-Befestigungen auch sicher auf der Rückbank befestigen.
Trenngitter anbringen oder Gurte nutzen
Für Kombifahrer bieten sich als Alternative zur Transportbox auch Trenngitter zwischen Kofferraum und Rückbank an. Ist der Kofferraum schon voll, können gepolsterte Gurtsysteme Abhilfe schaffen, mit denen zum Beispiel Hunde sicher angeschnallt reisen. Wichtig: Die Gurtlänge sollte dem Tier nicht mehr Freiraum als zur Vorderkante der Sitzbank erlauben.
Tiere im Auto – die Rechtslage
Rein rechtlich gelten Tiere als „Ladung“, die laut §22 der StVO angemessen zu sichern ist. Ansonsten drohen Strafen: Von 30,00 Euro Bußgeld für den ungesicherten Transport bis hin zu 75,- Euro Bußgeld plus einen Punkt in Flensburg, wenn dadurch ein Sachschaden entstanden ist.
Bei einem Unfall ist der Schaden am eigenen Auto nur dann gedeckt, wenn man eine Vollkaskoversicherung hat. Entstand der Schaden jedoch „grob fahrlässig“, etwa weil das Tier nicht gesichert war, kann die Versicherung den Verursacher in Regress nehmen. In der Regel sind es bis zu 5.000,- Euro je Schadensfall, in besonderen Einzelfällen auch mehr.
Gerät der Vierbeiner selbst in Lebensgefahr etwa wegen mangelnder Luft im Kofferraum oder erleidet das Tier aufgrund fehlender Sicherung einen Schaden, kann diese Ordnungswidrigkeit nach § 18 Tierschutzgesetz theoretisch mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld bestraft werden.
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