Drogen am Steuer – Volle Dröhnung ins Unglück

Wer berauscht Auto fährt, riskiert das eigene Leben und das Leben anderer.

14. November 2024
4 Minuten

Drogen und Straßenverkehr – das passt nicht zusammen. Wer Cannabis, Kokain oder andere berauschende Substanzen konsumiert hat, ist enthemmt und überschätzt seine Fähigkeiten. Gefährliche Situationen sind vorprogrammiert. Abgesehen davon: Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen.

Drogen am Steuer – mit Vollgas ins Unglück

Es ist ein milder Morgen, als sich Manuel S. entscheidet, nach einer durchfeierten Nacht in seinen Wagen zu steigen und loszufahren. Acht Stunden zuvor hat er noch mit seinen Freunden Ecstasy genommen, jetzt schlängelt er sich mit dem Auto durch den Berufsverkehr und übersieht kurz darauf die rote Ampel an einer Hauptverkehrskreuzung. „Ich war zu sehr mit mir selbst beschäftigt. Meine Muskeln waren total angespannt und es fühlte sich an, als würde alles um mich herum vibrieren“, erklärt der 34-Jährige. Dann ging alles ganz schnell: Nachdem er die rote Ampel überfahren hatte, sah er aus dem Augenwinkel einen Wagen von rechts auf sich zukommen. „Doch der Fahrer hat sehr schnell reagiert und konnte in letzter Sekunde ausweichen. Wäre er nicht so reaktionsschnell gewesen, würden wir jetzt vielleicht beide nicht mehr leben.“

Für Manuel war diese Situation ein Schlüsselerlebnis. Er schaffte es an jenem Montag unfallfrei über die Kreuzung, stellte sein Auto auf dem nächsten Parkplatz ab und versuchte, sein Herzrasen zu kontrollieren. „Mir ist schlagartig bewusst geworden, wie knapp das war“, sagt er und betont, dass er seitdem nicht mehr unter Drogeneinfluss am Steuer gesessen habe.

Drogen im Straßenverkehr: Welche Strafen drohen?

Manuel S. hatte nicht nur das Glück, dass er keinen Unfall verursachte: Wäre er in einen Drogentest der Polizei geraten, hätte er mit hohen Strafen rechnen müssen. Denn laut Straßenverkehrsordnung (§ 24a Abs. 2 StVG) macht sich strafbar, wer unter der Wirkung berauschender Mittel, wie zum Beispiel Morphin, Kokain oder Amphetamin, ein Kraftfahrzeug führt. Bei Verstößen sieht der Bußgeldkatalog Geldbußen von 500 bis 1.500 Euro, zwei bis drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten oder sogar den Entzug des Führerscheins vor. Außerdem muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gerechnet werden.

„Das genaue Bußgeld ist abhängig davon, ob es sich um eine Ersttat handelt oder der Fahrer bereits wegen ähnlicher Verstöße belangt wurde“, sagt David Sturmer, Polizeikommissar in der saarländischen Zentrale Verkehrspolizeiliche Dienste (ZVD). Bei besonders schweren Verstößen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kommen – nämlich dann, wenn es beim Fahren unter Drogen zu offensichtlichen körperlichen Ausfallerscheinungen kommt und der Fahrzeuglenker nicht mehr in der Lage ist, sein Auto sicher zu führen.

Ein gefährlicher Trend

Drogen im Straßenverkehr sind laut Sturmer ein wachsendes Problem: „Ohne sich auf statistische Werte zu beziehen, ist mein subjektiver Eindruck, dass immer mehr Personen als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, während sie psychoaktiv beeinflusst sind.“ Die Statistik zeigt: Von 1991 bis 2023 hat sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel als Alkohol nahezu versiebenfacht. Sie stieg bundesweit von 434 auf 3.031 Unfälle – ein gefährlicher Trend. Denn wer Substanzen wie Cannabis, Ecstasy, Amphetamin, Methamphetamin oder Kokain im Blut hat, neigt schnell zu aggressivem Verhalten und zu Selbstüberschätzung – im Straßenverkehr eine brisante Mischung.

Zumal die verschiedenen Drogen noch viele weitere unterschiedliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben. „Was den Konsum für den Straßenverkehr noch gefährlicher macht, ist die Erschöpfungsphase, die dem Rausch folgt“, sagt Sturmer und erklärt: „Durch die Stimulation und den Verbrauch der körpereigenen Reserven fällt der Konsument nach dem Rausch in ein Leistungstief. Der Zeitpunkt des Wechsels von Hochgefühl zu völliger Erschöpfung ist nicht vorhersehbar.“

Eine Zeit lang erlebte Manuel S. dieses Wechselbad der Gefühle regelmäßig. Heute ist er froh über seine zweite Chance und den Neuanfang. Doch er betont: „Mir wäre es natürlich lieber gewesen, wenn es erst gar nicht so weit gekommen wäre. Ich habe nicht nur mit meinem Leben, sondern auch mit dem anderer gespielt – und habe sehr viel Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist.“

Cannabis und Autofahren? Das passt nicht zusammen

Zwar ist der Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis seit dem 1. April 2024 für Volljährige in begrenztem Umfang erlaubt. Doch wer sich bekifft ans Steuer eines Fahrzeugs setzt, gefährdet sich und andere im Straßenverkehr. Das gilt auch für das Fahrrad oder den E-Scooter.

Cannabis in Deutschland – das ist erlaubt:

Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen. Für den privaten Eigenanbau sind bis zu drei lebende Cannabispflanzen zu Hause gestattet – alternativ kann man einem speziellen Anbauverein beitreten. Der Konsum ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nicht überall.

An vielen Orten, wie zum Beispiel innerhalb oder in Sichtweite oder im 100 Meter Radius von Schulen, Spiel- und Sportplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen darf nicht gekifft werden, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Handel und Verkauf sind gar nicht erlaubt.

Cannabis im Straßenverkehr: Wie bei Alkohol gibt es auch bei Cannabis einen Grenzwert, ab dem Bußgelder und Fahrverbote drohen. Bei Cannabis liegt dieser Wert bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Achtung: Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden und für Personen unter 21 Jahren liegt der Wert bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum und ist damit komplett verboten.

Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Konsum von Cannabis ein Alkoholverbot im Straßenverkehr. Sollte bei der Person, die zusätzlich zum überschrittenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, Alkohol nachgewiesen werden, erhöht sich die Geldstrafe von 500€ auf 1.000€. Beim zweiten Vergehen erhöht sich die Strafe auf 2.000€.

Bekifft am Steuer: Wie lange darf man nach einem Joint nicht Auto fahren?

Nicht zu unterschätzen: THC und seine Abbauprodukte sind noch Tage bis Wochen nachweisbar. Das heißt: Auch wenn man sich fit und fahrtüchtig fühlt, kann es noch eine Wirkung haben. Wer sich dennoch ans Steuer setzt, muss mit mindestens einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten nach dem moderaten und einmaligen Genuss von Cannabis mindestens 24 Stunden warten, bevor sie wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Deshalb gilt: Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, nimmt keine Drogen.

Bilder: Shutterstock